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19./20. Jahrhundert Frühe Neuzeit Gesellschaft Kriminalität

Die Schandmaske – Materialisierung eines immateriellen Guts?


Ein immaterielles Gut ist seit einiger Zeit zu einem zentralen Kristallisationspunkt der Frühneuzeitforschung avanciert: die Ehre. Auf der Grundlage einer inzwischen breiten Detailforschung bestimmte Wolfgang Reinhard Ehre als «zentrale soziokulturelle Steuerungsgröße» einer alteuropäischen Ständegesellschaft, in der es – im Gegensatz zur Moderne – noch keine Differenzierung nach verschiedenen sozialen Rollen gab und in der folglich die Ehre immer die «ganze Person» betreffen und in der Öffentlichkeit erbittert verteidigt werden musste.1 Mindestens ebenso sehr wie die hier aufblitzende Systemtheorie Luhmanns bildete Pierre Bourdieu mit seinen Kapitalsorten einen theoretischen Referenzpunkt der historischen Ehrforschung. Die Ehre als «symbolisches Kapital» (um den Titel einer frühen Pionierarbeit von Andreas Grießinger von 1981 zu paraphrasieren) wurde dabei durchaus in einem quasi-materiellen Sinn gedacht, als etwas von dinglicher Qualität, das beschädigt oder vernichtet werden kann. Genau auf diese vielfältigen Äquivalenzbezüge und Austauschbeziehungen zwischen den immateriellen und den materiellen Gütern verweist programmatisch die Reihung von «Leib, Ehre und Gut» im Titel der 1990 publizierten Dissertation von Susanna Burghartz, die inzwischen selbst den Status eines Klassikers der historischen Ehrforschung besitzt.2

Allerdings bleibt die materielle Qualität der Ehre in der Regel vollkommen im Reich der Imagination. Das erweist sich spätestens dann, wenn es um ihre bildliche Darstellung geht; dann verliert sie jede dingliche Anmutung und muss indirekt symbolisiert werden, etwa durch Darstellungen von Konflikten, z.B. Duellen, die in Ehrverletzungen ihre Ursache hatten. Kein Zufall, dass es sich kaum eine Veröffentlichung zum Thema entgehen lässt, Sir John Falstaffs Einlassungen zur Ehre aus Shakespeares Heinrich IV. (I, 5.1) zu zitieren, die im nüchternen Fazit gipfeln, Ehre sei lediglich ein (hohles) Wort, ja letztlich – Luft! Eine Ausnahme aber gibt es, wo die Forschung auf der Suche nach «Dingen, die zählen»3 fündig werden kann, ja wo der Mangel an Materialität fast – jedenfalls gemessen an den Maßstäben für die Zeit – in Überfluss umzuschlagen scheint: die entehrenden Instrumente der Strafjustiz. Generell war mit vielen, ja den meisten strafrechtlichen Sanktionen die Drohung der sozialen Stigmatisierung und Ausgrenzung, mithin des Ehrverlustes, verbunden, mit Leib- und Lebensstrafen ebenso wie mit Stadt- oder Landesverweisen. Schon die ‹peinliche Frage›, der hinreichend Verdächtige durch den Scharfrichter unterworfen werden konnten, um sie zu einem Geständnis zu bringen, drohte die Delinquentinnen und Delinquenten empfindlich nicht nur an ihrem Leib zu schädigen, sondern auch in ihrer Ehre zu treffen. Darüber hinaus gab es mit den Schand- und Ehrenstrafen ein breites Spektrum von speziellen Maßnahmen, die auf die öffentliche Entehrung der Verurteilten zielten. Hier kamen fest an öffentlichen Gebäuden bzw. auf öffentlichen Plätzen installierte Pranger und Halseisen ebenso zum Einsatz wie mobile Instrumente, etwa Lastersteine, Schandmäntel oder Halsgeigen.4 Als Manifestationen der «Alten Gerichtsbarkeit» schmücken sie heute Ausstellungen und Museen. Schon vor über einhundert Jahren führte z.B. ein Katalog mit mehr als 200 Nummern die Folter- und Strafwerkzeuge des Bayerischen Nationalmuseums auf; darunter entfielen rund ein Drittel allein auf die Rubrik «Ehrenstrafen».5

Abb. 1: Schandmaske. Bayerisches Nationalmuseum München Inv.-Nr. StR 136, Foto Nr. D104293 (Bastian Krack).

Dass besonders ausgefeilte Artefakte dabei besonderen Zuspruch finden, ist kaum verwunderlich. Besonders attraktiv sind in diesem Zusammenhang phantasievoll gestaltete Schandmasken wie die hier abgebildete aus dem erwähnten Münchener Museum. Zusammen mit anderen, ähnlich gestalteten Exemplaren wurde sie jüngst als Kronzeugin für eine vormoderne «Visualität der Schande» aufgerufen. In dem Band zum Thema «Images of Shame» geschah das gleich zweimal: einmal durch die Herausgeberin Carolin Behrmann, zum anderen durch Felix Jäger, der überraschende Parallelen zu einem bestimmten Typus repräsentativer Paradehelme der Frühen Neuzeit herausarbeitete und an diese Beobachtung weitläufige entwicklungsgeschichtliche Betrachtungen knüpfte.6

Dabei verweisen die beiden durchaus auf Datierungsprobleme7 bzw. auf fehlende Angaben zum Gebrauchskontext, glauben dieses Manko jedoch durch die Entschlüsselung der Symbolsprache des Objekts selbst mehr als ausgleichen zu können: Die «visuelle Dimension des Objekts lässt Schlüsse auf das Bedeutungsfeld der Schändung zu», so Behrmann: «Die aufklappbare Eisenmaske, die mit horizontalen Eisenriemen ein ganzes Haupt fest umschließen soll, setzt sich aus mehreren grob geschmiedeten Einzelstücken zusammen. Zwischen zwei aufrechtstehende gestreifte Schellenzipfel, (sic!) wurde ein Akanthusblatt wie ein Federbusch senkrecht auf dem Scheitel der Maske platziert. Vor ihm legt sich eine flache Eisenvolute auf die Stirn hinunter. Dicht darunter folgt eine hochsitzende kreisrunde Brille unter der eine dreiblättrige phallusartige Nasenplatte festgemacht ist. Zwischen den breiten Lippen ragen eckige weit auseinanderstehende Zähne und es wölbt sich eine übertrieben lange Zunge heraus. Die rot bemalten Eselsohren vervollständigen die Ähnlichkeit zu Narrenattributen, […], eine groteske Mischung zwischen Ernst und Spiel, dem Komischen und dem Erschrecken, dem Niedrigen und dem Erhabenen […] Die Maske, die für einen Typus steht, enthält das Gesicht eines Individuums und macht es zu einem Objekt.»8 Ähnlich objektnah beschreibt Jäger die Ikonographie der Masken, «usually aimed at an ironic mirroring of the committed offence similar to the principle of contrapasso in Dante’s Inferno» und imaginiert die Degradierung, ja Entmenschlichung der maskentragenden Delinquenten «assimilating them to the physiognomy of animals».9

Was könnte den autonomen Wert von Dingen und Bildern, auch jenseits textlicher Überlieferung, besser belegen als solche Objekte, denen ihr früherer Gebrauch gleichsam eingeschrieben erscheint? Angesichts eines derartigen interpretatorischen Schwungs mag es kleinlich erscheinen, das Überlieferungsproblem in den Vordergrund zu stellen und mögliche Einsprüche zu formulieren. Handelt es sich wirklich um ein Artefakt aus der Frühen Neuzeit mit einem tatsächlichen ‹Sitz im Leben›? Bei vielen sog. «Rechtsaltertümern» des Bayerischen Nationalmuseums kann darüber kein vernünftiger Zweifel bestehen. Als König Maximilian II. 1855 alle Behörden anwies, die Sammlungen des gerade gegründeten Münchner Hauses mit geeigneten Gegenständen zu versorgen, waren damit unter anderem die Justizbehörden angesprochen. Sie lieferten in der Folge zahlreiche, schon längst nicht mehr in Gebrauch befindliche Gerätschaften ein, wie die Erwerbsakten des Museums und – knapper – ein Katalog vom Anfang des 20. Jahrhunderts dokumentieren.10 Gleich im Dutzend erscheinen da jene einfachen Strafgeigen aus Holz, die man auseinanderklappen konnte und in denen Kopf und Hände der Verurteilten fixiert wurden.

Aus Erding wurden gleich sechs solcher Strafgeräte dem Museum überstellt.11 Demgegenüber stellte der in das Jahr 1775 datierte «Schand-»  oder «Strafmantel» ein außergewöhnliches Prunkstück dar. Eingeliefert worden vom Bezirksamt Wertingen, war er vom Malermeister Mittermaier reichhaltig mit farbigen Miniaturen versehen worden, die jene kleinen Vergehen zeigen, wegen derer die Delinquentinnen und Delinquenten in die Holztonne schlüpfen und diese eine Zeit lang durch den Ort tragen mussten: Raufereien, sexuelle Unzucht, Trunk und Spiel oder Apfeldiebstahl.12

Abb. 2: Strafmantel. Bayerisches Nationalmuseum München Inv.-Nr. StR 122, Foto Nr. D169055 (Bastian Krack).

Für die kunstvoll geschmiedeten Schandmasken fehlen derartige Angaben in auffälliger Weise. Oft scheinen sie ihren Weg in die Museen über den kommerziellen Handel gefunden zu haben. Die meisten Stücke der europaweit größten Sammlung an Schandmasken, die das Mittelalterliche Kriminalmuseum in Rothenburg ob der Tauber beherbergt, wurden auf öffentlichen Auktionen erstanden.13

Wichtig wäre in diesem Zusammenhang die Prüfung der schriftlichen Überlieferung: Besitzen wir konkrete Textzeugnisse zur Applikation von Strafen, bei denen die Geräte zum Einsatz kamen? Für die Halsgeigen und andere einfachere Gerätschaften liegen solche Quellen vor; und auch vom Einsatz von Schandmänteln können wir im Prinzip ausgehen, jenseits der offenen Frage, ob das verdächtig gut erhaltene Exemplar aus Wertingen tatsächlich zum Einsatz kam oder ob es lediglich zur Abschreckung dienen sollte. Über die praktische Anwendung von Schandmasken in München bzw. im Herzogtum Bayern scheint dagegen nichts bekannt zu sein.14 Bei näherer Betrachtung lassen gerade Expressivität und Komplexität der Masken an ihrer Herkunft aus der Frühen Neuzeit zweifeln. Im Konzert der übrigen, überwiegend einfachen Schandgeräte nehmen sie sich außergewöhnlich kunstfertig aus – zu aufwändig vielleicht für den Alltagsbetrieb einer niederen Gerichtsbarkeit, die ihre Zwecke auch mit einfacheren Mitteln effektiv umzusetzen verstand. So weckt die Kombination von phantasievoller Gestaltung und «äußerst dürftiger Belegsituation […] den Verdacht, dass es sich hier weitgehend um Erfindungen des 19. Jahrhunderts handelt.»15

Viele, vielleicht sogar die meisten Schandmasken könnten mithin ein Produkt jener geschichtsversessenen Epoche darstellen, die in diesen Artefakten die eigenen Vorstellungen über die Vergangenheit Gestalt annehmen ließ. Viele Folterwerkzeuge, die heute spektakuläre Sonderausstellungen ebenso schmücken wie die Sammlungsbestände seriöser Museen, dienten nachweislich anderen Zwecken oder sie waren erst später entstanden. Das gilt für stachelbewehrte hölzerne Folterstühle ebenso wie für jene «Eiserne Jungfrauen», die in der Vergangenheit wahlweise als Folter- oder Hinrichtungsinstrumente der Öffentlichkeit präsentiert wurden – in Wirklichkeit handelte es sich um Nachbauten aus dem 19. Jahrhundert.16 Offenkundig hatte man damals wenig Skrupel, dabei nachzuhelfen, dass die eigenen Phantasien vom «grausamen Mittelalter» (das ohnehin eher eine grausame Frühe Neuzeit war) materielle Wirklichkeit annehmen konnte. Auch für die Existenz dieser ausgeklügelten Instrumente der Inhumanität gab es keine wirklichen Belege, anders als für die von Daumenschrauben und Streckbänken, die Schmerzen genug verursacht hatten, aber offenkundig zu wenig spektakulär daherkamen.

Was folgt aus alledem? Zweifellos gab es in der Frühen Neuzeit ein weites Spektrum von Artefakten, die eigens zur Vollstreckung von Ehren- und Schandstrafen gefertigt worden waren; viele von ihnen – Halseisen und Prangertafeln, Lastersteine und Schandgeigen – sind erhalten. Auch entehrende Kopfbedeckungen können dazu zählen; dass jene vom Landgericht Trostberg an das Bayrische Nationalmuseum eingelieferte «Schandkrone», eine Kappe aus schwarzem Tuch mit Strohbügeln und zwei Strohzöpfen sowie einer kleinen Viehglocke und Blätter eines Kartenspiels, einst tatsächlich benutzt wurde, ist gut möglich.17

Aber gerade für besonders kunstvoll gefertigte Stücke wie die gezeigte Schandmaske bedarf es systematischer Forschungen zur Überlieferungs- und Gebrauchssituation in der angedeuteten Weise.18 Bis dahin sollten wir uns vom Reiz materieller Objekte nicht allzu weit vom Pfad interpretatorischer Nüchternheit abbringen lassen. Aber selbst wenn die Maske nicht wirklich der behaupteten Zeit entstammen sollte, gehört sie doch weiterhin zu den «Dingen, die zählen», wenn auch in anderer Weise als bislang gedacht – nicht unbedingt als Monument einer «vormodernen» Ehrkultur, sondern eher als Zeugnis dafür, wie diese Ehrkultur später imaginiert worden ist, und als Mahnung, nicht allzu glatten Geschichtsbildern anzuhängen.



Empfohlene Zitierweise/Suggested citation: Gerd Schwerhoff: Die Schandmaske – Materialisierung eines immateriellen Guts? In: Tina Asmussen, Eva Brugger, Maike Christadler, Anja Rathmann-Lutz, Anna Reimann, Carla Roth, Sarah-Maria Schober, Ina Serif (Hg.): Materialized Histories. Eine Festschrift 2.0, 18/05/2021, https://mhistories.hypotheses.org/?p=687.


Abstract

Masks of shame like the one shown here are often used to illustrate the early modern culture of honour. Its rich symbolic language serves as evidence for the de-personalization of the delinquent as a result of the punishment. But without a precise examination of the historical tradition, the interpretation of material evidence can be misleading. It is precisely the artistry of the object that casts doubt on its originality and justifies the suspicion that it could be a «replica» from the 19th century. Perhaps the artefact thus bears more witness to the way the bourgeois era dealt with the «dark» past than to early modern penal practice.

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  1. Vgl. Wolfgang Reinhard: Lebensformen Europas. Eine historische Kulturanthropologie. München 2004, S. 523f. []
  2. Susanna Burghartz: Leib, Ehre und Gut. Delinquenz in Zürich Ende des 14. Jahrhunderts. Zürich 1990. []
  3. Kim Siebenhüner: Things that matter. Zur Geschichte der materiellen Kultur in der Frühneuzeitforschung, in: Zeitschrift für Historische Forschung 42/3 (2015), S. 373-409. []
  4. Vgl. Gerd Schwerhoff: Verordnete Schande? Spätmittelalterliche und frühneuzeitliche Ehrenstrafen zwischen Rechtsakt und sozialer Sanktion, in: Andreas Blauert, ders. (Hg.): Mit den Waffen der Justiz. Zur Kriminalitätsgeschichte des Spätmittelalters und der Frühen Neuzeit, Frankfurt a. M. 1993, S. 158-188; 236-240; vgl. Satu Lidman: Zum Spektakel und Abscheu. Schand- und Ehrenstrafen als Mittel öffentlicher Disziplinierung in München um 1600. Frankfurt a. M. 2008. []
  5. Vgl. Wolfgang Maria Schmid: Altertümer des bürgerlichen und Strafrechts insbesondere Folter- und Strafwerkzeuge des Bayerischen Nationalmuseums (Kataloge des Bayerischen Nationalmuseums VII). München 1908, hier S. 32-40. []
  6. Vgl. Carolin Behrmann: Figura Infamante. Schandbilder und die Ethik der Oeconomia, in: dies. (Hg.): Images of Shame. Infamy, Defamation and the Ethics of Oeconomia. Berlin/Boston 2016, S. 7-28; Felix Jäger: Sovereign Infamy. Grotesque Helmets, Masks of Shame and the Prehistory of Caricature, in: ebd., S. 169-192. Jäger (S. 178f., S. 186) verweist auf weitere Beispiele aus den Beständen des Deutschen Historischen Museums in Berlin (Inv. K./58/1, vgl. https://www.deutsche-digitale-bibliothek.de/item/RJIGYI2VQU5LHEFMEFZS56MCNVJT2RKR [29.01.2021]) oder aus dem ‚Mittelalterlichen Kriminalmuseum‘ in Rothenburg ob der Tauber (vgl. https://www.kriminalmuseum.eu/project/ehrenstrafen/ [29.01.2021]). []
  7. Vgl. die Datierung bei Wolfgang Maria Schmid, a.a.O., S. 35f. in das 18. Jh.; bei Carolin Behrmann: Figura Infamante, S. 18f. ins 17. Jahrhundert. []
  8. Ebd., S. 18f. []
  9. Felix Jäger, a.a.O., S. 170f. []
  10. Vgl. dazu Ingolf Bauer: Rechtsaltertümer im bayerischen Nationalmuseum, in: Konrad Ackermann, Alois Schmid et al. (Hg.): Bayern vom Stamm zum Staat. Festschrift für Andreas Kraus zum 80. Geburtstag, Bd. 2, München 2002, S. 1-26, hier S. 7ff.; Wolfgang Maria Schmid, a.a.O. []
  11. Vgl. ebd., S. 33. []
  12. Vgl. ebd. Nr. 122, S. 34; vgl. Christof Paulus, Rainhard Riepertinger et al. (Hg.): 100 Schätze aus 1000 Jahren. Katalog zur Bayerischen Landesausstellung 2019/20. Augsburg 2019, Nr. 82, S. 201-205 (Thomas Schindler). []
  13. Freundliche Auskunft von Dr. Markus Hirte, dem Direktor des Kriminalmuseums, der auf eine nähere Erforschung der Provenienz als ein dringendes Forschungsdesiderat hinweist. []
  14. Sie fehlen z.B. in der sorgfältigen Arbeit von Satu Lidman, a.a.O., S. 159ff. []
  15. Ingolf Bauer, a.a.O., S. 24. []
  16. Vgl. Robert Zagolla: Im Namen der Wahrheit. Folter in Deutschland vom Mittelalter bis heute, Berlin 2006, S. 111ff.; Jürgen Scheffler: Der Folterstuhl – Metamorphosen eines Museumsobjektes, zeitenblicke.de, 08.07.2002, http://www.zeitenblicke.historicum.net/2002/01/scheffler/scheffler.html [29.01.2021]. []
  17. Vgl. ebd. Nr. 156 S. 39f. []
  18. Vgl. z.B. für eine andere Region die materialreiche Dokumentation von Ute Streitt, Gernot Kocher et al. (Hg.): Schande, Folter, Hinrichtung. Forschungen zu Rechtsprechung und Strafvollzug in Oberösterreich. Weitra 2011. []

OpenEdition schlägt Ihnen vor, diesen Beitrag wie folgt zu zitieren:
Gerd Schwerhoff (18. Mai 2021). Die Schandmaske – Materialisierung eines immateriellen Guts? Materialized Histories. Abgerufen am 6. November 2024 von https://doi.org/10.58079/rf33


Von Gerd Schwerhoff

Gerd Schwerhoff ist seit 2000 Professor für Geschichte der Frühen Neuzeit an der Technischen Universität Dresden.

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